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Freitag, 14. August 2026

Queere Rechte, Grundgesetz und die Grenzen staatlicher Schutzversprechen

Nach einer verdammt langen Pause geht es bei Paria Funk endlich wieder weiter.

Erst einmal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass es hier so lange still war. Manchmal kommt das Leben dazwischen, manchmal fehlt die Zeit und manchmal fehlt schlicht die Kraft, regelmäßig etwas zu veröffentlichen. Aber jetzt ist Schluss mit der Pause. Paria Funk ist zurück und wir wollen wieder über Politik, Gesellschaft, Freiheit und die Widersprüche dieser Welt schreiben.

Und zum Wiedereinstieg geht es um eine Debatte, die aktueller kaum sein könnte: den Schutz queerer Menschen im Grundgesetz.

Ataman fordert eine Abstimmung

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, fordert eine Abstimmung im Bundestag darüber, ob die sexuelle und geschlechtliche Identität ausdrücklich in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden soll.

Artikel 3 enthält bereits verschiedene Diskriminierungsverbote. Menschen dürfen unter anderem nicht wegen ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer Sprache oder ihres Glaubens benachteiligt werden. Die sexuelle Identität wird jedoch bislang nicht ausdrücklich genannt.

Ataman argumentiert, dass sich das ändern müsse. Queere Menschen seien insbesondere während des Nationalsozialismus systematisch verfolgt und ermordet worden und würden trotzdem bis heute nicht ausdrücklich durch das Grundgesetz geschützt.

Sie fordert deshalb nicht nur politische Lippenbekenntnisse, sondern eine konkrete Abstimmung. Ihrer Ansicht nach könnte eine Mehrheit der Abgeordneten einer solchen Änderung zustimmen, wenn es keinen Fraktionszwang gäbe.

Unionsfraktionschef Thorsten Frei sieht das anders. Er erklärte, er könne den Wunsch der queeren Community nach einer solchen Ergänzung zwar verstehen, halte sie aber nicht für notwendig. Eine solche Änderung würde das Grundgesetz seiner Ansicht nach überfrachten.

Ein Grundrecht ist wichtig, aber reicht das?

Ein Mensch sollte nicht aufgrund seiner sexuellen oder geschlechtlichen Identität bedroht, diskriminiert, angegriffen oder gesellschaftlich ausgeschlossen werden. Punkt.

Dass diese Selbstverständlichkeit überhaupt politisch diskutiert werden muss, zeigt bereits, wie weit wir von einer Gesellschaft entfernt sind, in der Menschen tatsächlich frei leben können.

Deshalb ist eine ausdrückliche Erwähnung queerer Menschen im Grundgesetz keineswegs bedeutungslos. Verfassungsrechtliche Anerkennung kann wichtig sein. Sie kann ein politisches Signal setzen und Gerichten zusätzliche Argumente an die Hand geben. Sie kann deutlich machen, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität nicht als Nebensache behandelt werden darf.

Aber wir sollten uns auch nichts vormachen.

Ein Satz im Grundgesetz beendet keine Diskriminierung.

Ein Satz im Grundgesetz verhindert keinen Übergriff auf der Straße.

Ein Satz im Grundgesetz sorgt nicht automatisch dafür, dass eine trans Person eine Wohnung bekommt, dass ein schwules Paar sicher nach Hause kommt oder dass queere Jugendliche in der Schule nicht gemobbt werden.

Queere Befreiung darf nicht bei Symbolpolitik enden

Die Forderung nach einer Änderung von Artikel 3 ist verständlich. Sie ist aber nur ein Teil des Kampfes.

Wenn eine Gesellschaft queere Menschen offiziell schützt, ihnen gleichzeitig aber unsichere Arbeitsverhältnisse, steigende Mieten, soziale Ausgrenzung und Gewalt überlässt, dann bleibt zwischen Gesetzestext und Realität eine riesige Lücke.

Sie bedeutet vor allem, dass queere Menschen nicht ständig darum kämpfen müssen, von Institutionen als gleichwertige Menschen behandelt zu werden.

Gegen Freiheitsrechte sollte man nicht argumentieren, weil sie unbequem sind

Die Argumentation, das Grundgesetz könnte durch zusätzliche Schutzbestimmungen "überfrachtet" werden, überzeugt mich deshalb nicht.

Natürlich kann man darüber diskutieren, wie eine Verfassung aufgebaut sein sollte. Natürlich muss nicht jede gesellschaftspolitische Forderung in einen Verfassungstext geschrieben werden.

Aber gerade wenn eine Bevölkerungsgruppe über Jahrzehnte und Jahrhunderte verfolgt, kriminalisiert und ausgegrenzt wurde, ist die Frage nach ihrer ausdrücklichen Gleichstellung keine belanglose Symbolpolitik.

Und wenn die Änderung tatsächlich dazu beitragen kann, queere Menschen rechtlich besser abzusichern, spricht aus meiner Sicht wenig dagegen, diese Möglichkeit ernsthaft zu prüfen.

Noch wichtiger ist allerdings, dass wir uns nach einer möglichen Abstimmung nicht zurücklehnen.

Denn die Gefahr besteht, dass Politik genau das tut.

Man beschließt eine Formulierung, hält eine Pressekonferenz ab, veröffentlicht ein Foto und erklärt anschließend, man habe "etwas für die queere Community getan".

Das reicht nicht.

Freiheit ist nichts, was uns jemand schenkt

Freiheit wird nicht einfach von oben verteilt.

Historisch wurden Rechte erkämpft. Von Arbeiter:innen, von Frauen, von queeren Menschen, von Migrant:innen und von vielen anderen Bewegungen, die sich gegen Unterdrückung organisiert haben.

Auch queere Rechte sind nicht einfach deshalb entstanden, weil irgendwann Politiker:innen besonders großzügig geworden sind.

Sie wurden erkämpft.

Wir sollten deshalb nicht darauf warten, dass der Staat uns irgendwann vollständig schützt. Wir sollten Strukturen schaffen, in denen Menschen einander schützen und unterstützen können.

Nachbarschaften, Beratungsstellen, selbstorganisierte Treffpunkte, solidarische Netzwerke, Gewerkschaften, queere Zentren und politische Bewegungen können einen Unterschied machen, den kein Verfassungssatz alleine erreichen kann.

Also: Ja zur Abstimmung, aber nicht nur dazu

Wenn der Bundestag über eine ausdrückliche Ergänzung des Diskriminierungsschutzes im Grundgesetz abstimmen soll, dann sollte er das tun.

Und wenn eine Mehrheit dafür existiert, sollte diese Mehrheit nicht an parteipolitischen Spielchen scheitern.

Ein Grundgesetz kann Menschenrechte garantieren. Es kann Diskriminierung verbieten. Es kann staatliche Macht begrenzen.

Was es nicht kann, ist eine Gesellschaft von alleine verändern.

Quelle: Tagesschau: Ataman für Schutz queerer Menschen im Grundgesetz

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